Verein SkillUp e.V.

Der Verein SkillUp e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Information, Bildung und Erziehung, Selbstvertrauen, wertschätzende und gelingende Kommunikation, Kreativität, Gesundheit und Prävention, Eigeninitiative und unternehmerisches Denken und dem Alter entsprechend verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln, Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Robotik bei Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen im Rahmen ihrer schulischen und beruflichen Bildung und Qualifizierung.

Satzung

Weiteres zum Vereinszweck und zum Verein selbst sind in der
SkillUp e.V. Satzung beschrieben.

Vorstand

  • Sabine Barth
  • Claudia Grüner
  • Martin Gunzenhauser

Kuratorium

  • Bernd Knödler, PH Ludwigsburg
  • Michael Mörike, Integrata Stiftung
  • Birgit Wächter, SWR 1 Moderatorin und Redakteurin, Dozentin für Medienkompetenz
  • Anne Schwarz, PFS Karlsruhe
  • Tatjana Wabersich, Staatliches Seminar für Didaktik und Sonderpädagogik Ellwangen
  • Dr. Brigitte Gary, Trainerin, Mediatorin, Wirtschaftsmediatorin
  • Antje Dorn-Kuckert, Netzwerkerin in Sachen Bildung
  • Antje Kaz, Lehrkräfteausbildung
  • Phil Zinser, virtuelle Lernumgebungen
  • Martin Gunzenhauser, virtuelle Lernumgebungen

Spenden

Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Förderer angewiesen und freuen uns über jede Unterstützung.

Unsere Kontoverbindung:
IBAN: DE85 6149 0150 0418 6790 02
BIC: GENODES1AAV
VR-Bank Ostalb

Steuernummer: 50074/72613

Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Aalen hat SkillUp e.V. die Gemeinnützigkeit mit dem Bescheid vom 02.06.2020 nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60, 61 AO bestätigt.

Die anerkannten gemeinnützigen Zwecke sind:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
  • Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
  • Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

SkillUp e.V. ist berechtigt, für Spenden zu diesen Zwecken Zuwendungsbescheinigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.

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